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Therapiekritik: Zoledronat
(Zometa®) Off-Label-Anwendung bei Brustkrebs, 2011
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Zoledronat (Zometa®) gehört zu der
Arzneimittelgruppe der Biphosphonate, sie werden zur Behandlung der
Osteoporose eingesetzt. Biphoshonate werden zunehmend auch bei
Knochenmetastasen eingesetzt, um osteolytische Knochenläsionen zu
verhindern bzw. zu verlangsamen. |
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Bei Brustkrebs ist der Biphosphonat
Zoledronat (Zometa) zur Vorbeugung der Knochen-Komplikationen bei
Knochenmetastasen und zur Therapie von tumorinduzierten
Hyperkalzämie zugelassen. Bei dieser Indikation sollen Biphoshonate
das Knochengerüst stabilisieren und somit die Gefahr der
Knochenbrüche senken, und den Kalzium-Serumspiegel normalisieren.
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Fachinformation über Anwendung von
Zometa:
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Prävention skelettbezogener
Komplikationen (pathologische Frakturen, Wirbelkompressionen,
Bestrahlung oder Operation am Knochen oder tumorinduzierte
Hyperkalzämie) bei Patienten mit fortgeschrittenen, auf das
Skelett ausgedehnten, Tumorerkrankungen.
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Behandlung der tumorinduzierten
Hyperkalzämie (TIH)
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Zoledronat (Zometa) wird aber darüber
hinaus off label (ohne dafür zugelassen zu sein) für folgende
Indikationen zunehmend verwendet: als adjuvante Therapie zur
Prävention eines Brustkrebs-Rezidivs und Vorbeugung des
therapiebedingten Knochenverlustes (z.B. unter adjuvanter
Aromatasehemmer-Therapie). |
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Arznei-Telegramm hat in der Ausgabe
2/2011 die Off-Label-Einsatz von Zoledronat (Zometa) in diesen
Indikationen überprüft, und kommt nach Analyse der derzeitigen
Datenlage und Nutzen/Risiko-Abwägung zu folgenden Schlussfolgerungen
(1):
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Prävention von Skelettkomplikationen
bei Knochenmetastasen und die Behandlung der tumorinduzierten
Hyperkalzämie: Die Wirksamkeit von Zoledronat (Zometa) sei in
diesen beiden zugelassenen Indikationen durch Studien gut
begründet, und empfehlenswert.
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Adjuvante Therapie zur Prävention
eines Brustkrebs-Rezidivs: Nutzen von Zoledronat (Zometa) in
dieser nicht zugelassenen Indikation sei nicht ausreichend
belegt. Arzneimittel-therapie rät vom Zometa-Einsatz für diese
Indikation ab, und informiert darüber, dass der Hersteller
Novartis für diese Indikation eingereichten Antrag auf
Zulassungserweiterung bei der europäischen Arzneimittelbehörde (EMA)
zurückgezogen habe.
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Prävention des therapiebedingten
Knochenverlustes bei Brustkrebs: Auch hier liege keine Zulassung
für Zoledronat (Zometa) nicht vor. Der klinische Nutzen sei
nicht belegt. Novartis habe auch hier den eingereichten Antrag
auf Zulassungserweiterung bei der europäischen
Arzneimittelbehörde (EMA) zurückgezogen.
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ZOLEDRONAT (ZOMETA) BEI BRUSTKREBS: NICHT OFF LABEL VERWENDEN,
02/2011
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Biphosphonat Zoledronsäure (Zometa) verlängert Leben bei
Plasmozytom, 06.12.2010
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Schlüsselwörter:
Zoledronsäure, Zometa, Off Label, Brustkrebs,
primärpophylaxe, Plasmozytom, multiples myelom, Sekundärprävention,
Bisphosphonat, Knochenmetastasen, Brustkrebs, Krankheit, Knochen, Metastasen
Krebs, Bisphosphonate, Aminobisphosphonate, osteolyse, Skelett, Calcium und
Hypercalcämie, überleben, mortalität, sterblichkeit, chemotherapie,
brusterhaltende operation, osteolytische Knochenläsionen,infektion,
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