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Ambulante
spezialärztliche Versorgung - Spezialisierter Facharzt bei
ambulanten Krankenhausleistungen, 2011
Ambulante Krankenhausleistungen - Ambulantes Operieren -
Ambulante Therapie
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Schlüsselwörter:
AEP, Fehlbelegung, Krankenkassen,
Schiedstelle, Appropriateness Evaluation Protocol, Klinik, Krankenhaus, DRG, Fachspezifische Kodierleitfaden,
Schiedsstellen, Kassen, Kodierrichtlinien.
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Spezialärztliche Versorgung: Spezialärztliche fachärztliche
medizinische Leistungen, die durch Krankenhäuser und
niedergelassene Facharztpraxen ambulant durchgeführt werden
sollen. Damit soll ein neuer Sektor mit eigenen Regelungen und
eigener Gebührenordnung geschaffen werden.
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Die
Erbringung der ambulanten medizinischen Leistungen durch die
Krankenhäuser ist seit Jahren ein Streitpunkt zwischen
Kassenärztlicher Vereinigung (KBV) und Deutscher
Krankenhausgesellschaft (DKG). Mit der Schaffung einer
sogenannten "spezialärztlichen Versorgung" wollen die Kassen,
KBV und die Deutsche Krankenhausgesellschaft einheitliche
Rahmenbedingungen entwickeln, die zur Erbringung der ambulanten
medizinischen Leistungen durch die Krankenhäuser und
niedergelassene Fachärzte in Zukunft reibungsloser als bisher
regeln soll.
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Ein
Spezialisierter Facharzt bildet sozusagen die Schnittmenge
zwischen der stationären und ambulant-fachärztlichen Versorgung.
Der Bereich primäre Versorgung durch Hausärzte solle weiterhin
von dem neu geplanten Bereich getrennt laufen. |
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Definition
der spezialärztlichen Versorgung im BMG-Positionspapier (2):
„Die spezialärztliche Versorgung umfasst insbesondere Bereiche,
in denen die Notwendigkeit einer abgestimmten Diagnostik und
Behandlung durch ein interdisziplinäres oder
interprofessionelles Team besteht, sowie Leistungen, zu deren
Erbringung besondere medizinische Kenntnisse und Erfahrungen
erforderlich sind, die deutlich über allgemeine
Facharztqualifikationen hinausgehen.“ |
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Die
wesentlichen geplanten Punkte der spezialärztlichen Versorgung
sind:
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Es geht
vorwiegend um komplexe hochspezialisierte therapeutische
Leistungen (im Positionspapier werden zahlreiche Beispiele
dafür genannt)
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Gebührenordnung sollte stärker fallbezogen sein. Mögliche
Abrechnung über einen zu entwickelnden EBM-DRG-Hybrid, womit
die Kostenpauschalen bei der spezialärztlichen Versorgung
eine Rolle spielen sollen.
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Möglicherweise Mengen-Vereinbarung der Leistungen in den
einzelnen Ländern
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Kollektive und selektivvertragliche
Regelungen sollten möglich sein. Kollektive Regelungen
könnten (wie bisher im stationären Bereich) die
Notfallversorgung beinhalten. Dagegen sollten elektive (also
geplante) Leistungen eher über Einzelverträge (wie die
Budgetvereinbarungen der Krankenhäuser mit den Kassen)
geregelt werden.
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Schrittweise Einführung
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Zulassung: Für die Zulassung der
Leistungserbringer sollen die Länder zuständig sein
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Die
Entwicklung der Regelungen zur spezialärztlichen Versorgung ist
noch nicht abgeschlossen, daher kann sich einiges ändern. |
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Nachtrag: Stand
der Dinge zur Spezialärztlicher Versorgung - Kurze
Zusammenfassung des Vortrages von Dr. W. Leber während des
DRG-Forums in Berlin, 10.03.2011 |
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Dr. Leber
vom GKV-Spitzenverband hielt im DRG-Forum Berlin einen
ausführlichen Vortrag (3) zum Stand der Dinge bei
Spezialärztlicher Versorgung. Darin schilderte er wie der neue
Sektor zwischen den existierenden ambulanten Versorgungsformen
platziert werden könnte. |
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Für die
Versorgungsbereiche "Amb. Versorgung bei Unterversorgung § 116 a
SGB V" und "Notfallambulanzen" soll es nach seiner grafischen
Dartstellung die folgenden drei Säulen geben: |
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Spezialärztliche Leistungen: Niedergelassene Fachärzte und
Krankenhäuser |
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Allgemeine
fachärztliche Versorgung: Niedergelassene Fachärzte |
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Ärztliche
Primärversorgung: Niedergelassene Hausärzte |
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Des Weiteren
betonte er, dass Verhandlungen von Katalog, Preisen und Mengen
im spezialärztlichen Bereich notwendig seien. Ferner wurde von
Dr. Leber folgendes zur spezialärztlichen Versorgung berichtet:
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Bisher sind
die Länder für die Zulassung der stationären Leistungen und die
Selbstverwaltung der Ärzte (KBV) für die ambulant-ärztliche
Versorgung zuständig. Eine sektorübergreifende
Leistungserbringung wie bei spezialärztlicher Versorgung bedürfe
sektorübergreifende Bedarfsplanung.
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Auch nach
Einführung einer spezialärztlicher Versorgung könne die
Bedarfsplanung für hausärztliche und allgemeinfachärztliche
Versorgung wie bisher (also "klassisch") erfolgen. Jedoch
sollte spezialärztliche Versorgung davon heraus genommen, und
neue Anhaltszahlen für Fachärzte ermittelt werden. |
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Neue Regeln für ambulante Klinikleistungen, 23.11.2010
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BMG-Positionspapier Ambulante spezialärztliche Versorgung,
2011
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Spezialärztliche Versorgung - Vortrag von Dr. Wulf-Dietrich
Leber während des DRG-Forums 10.03.11 in Berlin (PDF)
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keywords: Spezialisierter Facharzt, Spezialisierte fachärztlich
Leistungen, ambulante Klinikleistungen, ambulante operation,
Leistungen, klinik, krankenhaus, poliklinik, Spezialisierte
fachärzte, ambulante Leistungen, ebm-drg-hybrid, abrechnung, AEP,
Schiedstelle, Fehlbelegung, Appropriateness Evaluation Protocol,
Klinik, Krankenhaus, MDK-Prüfung, DRG, Kordierrichtlinien,
Fachspezifische Kodierleitfade, Diagnosis Related Groups,
Krankenhaus, Zuschläge, Abschläge, Vergütung, Fallpauschale,
Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement, Codierung, Richtlinien,
allgemeine und spezifische Codierungsrichtlinien, System, USA,
Krankenkassen, Krankheiten, Erkrankungen, Gesundheit, Medizin,
Arzt, Medizin Controller, Therapien, Behandlungen,ambulante-op |
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