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DRG und Psychiatrie - Das neue Entgeltsystem - Behandlungsgruppen im Psych-PV-Bereich

Hintergrundinformationen: Bisher hatten die psychiatrischen Krankenhäuser mit den Kassen auf Grundlage der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych –PV) die Budgetvereinbarungen getroffen. Das soll sich ändern. 

Das neue Entgeltsystem für Psychiatrie wird derzeit entwickelt und soll ab dem Jahr 2013 eingeführt werden. Obwohl bisher die Rede von Psychiatrie-DRGs ist, sind aufgrund der kaum voraussehbaren Behandlungsdauer bei psychiatrischen Krankheiten zunächst die tagesbezogene Fallpauschalen (ebenfalls auf Grundlage der Psych-PV) geplant. 

 

Berechnungsgrundlage: Die Tagespauschalen sollen sich dann anhand der neu zu entwickelnden Behandlungsgruppen (ICD+OPS+Psych-PV-Behandlungsbereich) berechnen lassen. Damit sollen die Patienten aufgrund ihrer Krankheitsgruppe, Schweregrad Ihrer Krankheit und der durchgeführten psychiatrischen-OPS (Prozeduren)

eingestuft werden. 

In der Praxis wird dies  folgendes bedeuten: Das Krankenhaus wird pro Patient und pro Behandlungstag von den Krankenkassen eine tagesbezogene Fallpauschale bekommen, die Höhe der tagesbezogene Fallpauschale wird sich dann nach der Behandlungsgruppe (anstatt DRG-Gruppe) richten, in die sich der Patient groupen lässt.

 

Verweildauer: Bekanntlich gibt es bei den DRGs in der Somatik Obergrenzen für Krankenhausbehandlungstage, nach deren Überschreitung das Krankenhaus praktisch kein Geld bekommt. 

Im Unterschied zur Somatik sind bei den psychiatrischen Behandlungsgruppen zunächst keine Obergrenzen für Krankenhausbehandlungstage vorgesehen. 

 

Zukunft: Vermutlich wird es in Zukunft weiterhin bei psychiatrischen Krankheitsbildern wie Psychose, Depression kaum möglich sein, Obergrenzen der Therapie einzuführen. Bei Suchtkrankheiten ( Z.B. Alkoholentzugstherapie) wäre dies jedoch durchaus vorstellbar. 

NACHTRAG
Die weitere Entwicklung des PSYCHIATRIE-ENTGELTSYSTEMS 2011 – DRG-Forum 03/2011 in Berlin – Stand der Dinge. Mehr...
 
 

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Stand: 20. July 2011