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Investitionspauschalen
für Krankenhäuser im DRG-System
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Investionsfinanzierung
der Krankenhäuser sollen über Investitionspauschalen
innerhalb des DRG-Systems neu geregelt werden. Laut
Planung werden Investitionspauschalen leistungsbezogen
an die Fallpauschalen (DRG) gekoppelt werden. Somit
ist die Steuerung der Investitionspauschalen
Fallabhängig
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Im folgenden die groben
Eckpunkte zu den geplanten Investitionspauschalen für
Krankenhausfinanzierung
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Definition der
Investitionspauschale im Rahmen des DRG-Systems:
Produkt aus leistungsorientierter
Investitionsbewertungsrelation und
Investitionsbasisfallwert (DRG plus I-Pauschale).
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INEK soll die
spezifischen Investitionsbewertungsrelationen in
Anlehnung an die bestehenden DRGs voraussichtlich
bis Ende 2010 entwickeln. Einführung für den
DRG-Bereich ist 2012 geplant.
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Investitionspauschalen
sind an erster Stelle weiterhin Ländersache.
Zunächst sollen wie bei der Einführung des
DRG-Systems Landes-Investitionsfallwerte mit
Übergangslösungen gebildet werden.
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Die Verteilung der
pauschalen Investitionsmittel für die Kliniken
soll für den DRG-Bereich ab 2012 bzw. für die
Psychiatrie und Psychosomatik ab 2014 über
leistungsorientierte Investitionspauschalen im
Zusammenhang mit der Vergütung von DRG-Leistungen
erfolgen.
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Keywords: Investitionspauschale,
Krankenhäuser, DRG-System, finanzierung, pauschale, krankenhaus,
bund, länder, Investionsfinanzierung, Krankenhausfinanzierung,
Landes-Investitionsfallwert, leistungsorientierte
Investitionsbewertungsrelation, Investitionsbasisfallwert,
I-Pauschale, Landes-Investitionsfallwerte
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